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Bußgeld: So fahren Sie sicher durch den Herbst Tipps für das Autofahren bei Nebel, Dunkelheit und Regen

Bußgeld: So fahren Sie sicher durch den Herbst Tipps für das Autofahren bei Nebel, Dunkelheit und Regen

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Berlin (ots)

Die Tage werden kürzer und das Autofahren wird im Herbst zu einer größeren Herausforderung. Dunkelheit, Regen und Nebel erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Insbesondere die angepasste Fahrweise sowie der richtige Umgang mit den Scheinwerfern sind daher besonders wichtig. Aber auch beschlagene Scheiben oder Wildwechsel stellen ein erhöhtes Risiko im Herbst dar. Worauf Autofahrer in dieser Jahreszeit achten sollten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/.

Geschwindigkeit drosseln

Ein wichtiger Faktor im Herbst ist die angepasste Geschwindigkeit. Die Witterungsbedingungen können sich schnell ändern und bei Nässe oder laubbedeckten Fahrbahnen nimmt die Bodenhaftung ab. Daher ist es wichtig, den Sicherheitsabstand zu erhöhen sowie die Geschwindigkeit zu drosseln. Laut Straßenverkehrsordnung § 3 dürfen Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Passen Autofahrer die Geschwindigkeit nicht an und werden dabei geblitzt, drohen 100 Euro Bußgeld, sowie ein Punkt. Mit einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erhöht sich das Bußgeld um weitere 20 Euro. Geschieht ein Unfall beträgt die Geldstrafe zusätzlich zu dem Punkt 145 Euro. Vorsicht ist insbesondere in Kurven und beim Überholen geboten.

Achtung bei Nebel und Regen

Kommt es zu Nebel oder Regen, reduziert sich oftmals die Sichtweite. Beträgt diese weniger als 50 Meter, ist laut Straßenverkehrsordnung höchstens Tempo 50 erlaubt. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes hierfür sind:

Außerorts

-  Bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  31-40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 440 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Innerorts

-  Bis 20 km/h: 80 Euro und 1 Punkt 
-  21-25 km/h: 95 Euro und 1 Punkt 
-  26-30 km/h: 140 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  31-40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 
-  41-50 km/h: 280 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot 
-  51-60 km/h: 480 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot 
-  Mehr als 60 km/h: 680 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot

Übrigens ist es auch verboten bei weniger als 50 m Sichtweite mit einem Kraftfahrzeug mit mehr als 7,5 t oder einem Gefahrentransporter zu überholen und den linken Fahrstreifen zu nutzen. Beim Überholen drohen 120 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg. Bei Nutzung des linken Fahrstreifens sind es hingegen 80 Euro mit einem Punkt.

Auch bei etwas mehr Sichtweite, kann eine Reduktion der Geschwindigkeit ratsam sein. Denn so können Verkehrsteilnehmer weiterhin rechtszeitig reagieren. Bei weniger als 50 Meter Sichtweite müssen Autofahrer zusätzlich die Nebenschlussleuchte einschalten.

Gute Sicht dank freier Schreiben

Neben einer gedrosselten Geschwindigkeit helfen auch freie Scheiben die Gefahren des Herbstes zu minimieren. Denn was hilft es, wenn man trotz angestellten Scheinwerfern beschlagene oder schmutzige Scheiben hat? Entfernen Sie daher vor dem Losfahren Laub, Reif und Eis. Eine weitere Gefahrenquelle entsteht, wenn die Scheiben beschlagen. Zudem drohen 10 Euro Verwarngeld, wenn der Sichtbereich nicht frei ist. Kommt es zu einem Unfall ohne eine verletzte Person drohen 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei diesem Problem sollte allerdings die Klimaautomatik Abhilfe schaffen. Empfehlenswert ist der Automatikschalter oder die Enteisungsfunktion. Sollte keine im Auto vorhanden sein, hilft es auch das Gebläse Richtung Windschutzscheibe auf volle Leistung zu stellen.

Wischerblätter reinigen

Vergessen Sie auch nicht, die Wischerblätter zu reinigen. Denn auch verschmutze Scheibenwischer können die Sicht erschweren. Daher lohnt sich ein Blick auf die Wischergummis. Die Gummilippen sind durch Hitze und UV-Strahlung schnell spröde. In diesem Fall müssen sie ausgetauscht werden. Sind sie nur verschmutzt, kann man die Wischergummis mit einer weichen Bürste säubern und danach mit einem feuchten Lappen nachreinigen. Sollte dies nicht ausreichen, kann etwas Frostschutz als Reinigungszusatz helfen. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Frostschutz zur Wischerflüssigkeit gegeben wird, um ein Einfrieren zu verhindern.

Licht anschalten

Licht spielt im Herbst sowohl für Autofahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer eine wichtige Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Denn sobald es etwas dunkler wird, reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Hinzukommt, dass das Auto hinten nicht beleuchtet ist. Fährt man bei schlechter Sicht ohne Abblendlicht drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt. Aufgrund der besseren Sichtbarkeit ist es außerdem empfehlenswert, das Licht auch tagsüber einzuschalten. In einigen anderen europäischen Ländern wie Polen ist dies sogar Pflicht. Defekte Beleuchtung sollte schnellstmöglich ausgetauscht oder repariert werden. Zudem gibt es noch die Möglichkeit, in der Kfz-Werkstatt einen jährlichen Lichttest zu machen. Denn wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind, kann der Gegenverkehr geblendet werden und es entstehen gefährliche Situationen. Wichtig zu wissen ist, dass bei Nebel die Lichtautomatik nicht immer zuverlässig funktioniert. Denn Sie reagiert auf deutliche Helligkeitsunterschiede, die bei Nebel nicht mehr gegeben sind. Daher ist es besser, die Lampen manuell einzuschalten.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH

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