Mönchengladbach (ots) Vor dem Bundesgerichtshof war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Der BGH stellt heraus, dass die Substantiierungsanforderungen an den Kläger nicht überspannt werden dürfen und wann einem Beweisangebot des Klägers nachzugehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.11.2021 (Az.: III ZR 202/20) ein zweitinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 31.07.2020, Az.: 10 U 163/19) im Dieselabgasskandal der Audi AG aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich war ein im April 2012 erstzugelassener Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit einem Motor des Typs EA896 und der Abgasnorm Euro 5. Diesen hatte der Kläger am 6. November 2015 von einem Autohaus zum Preis von 36.500 Euro und einer Laufleistung von 78.371 Kilometern erworben. Bis zum 23. Juli 2020 legte er mit dem Fah
Eine genaue Fahrzeugbewertung ist entscheidend für den Erfolg Ihres Autoankaufs in München. Professionelle Händler bieten Ihnen transparente Bewertungen und faire Preise. Verpassen Sie nicht die Möglichkeit, den Wert Ihres Fahrzeugs vollständig auszuschöpfen.
Die Wintermonate erfordern von Autofahrern besondere Aufmerksamkeit in der Fahrzeugpflege. Rost und Lackschäden können sehr teuer werden, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden. Autoankauf Bad Dürkheim bietet Ratschläge zur richtigen Reinigung und Pflege Ihres Fahrzeugs.
Ein gut gepflegtes Auto behält seinen Wert, insbesondere im Winter. Wir bieten Expertenrat, wie Sie Streusalzschäden vermeiden können. Schützen Sie Ihre Investition mit den richtigen Maßnahmen.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK